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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - 2 Ta 251/04   

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https://dejure.org/2004,6329
LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - 2 Ta 251/04 (https://dejure.org/2004,6329)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.12.2004 - 2 Ta 251/04 (https://dejure.org/2004,6329)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 2 Ta 251/04 (https://dejure.org/2004,6329)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KSchG § 1 II Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 1; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ArbGG § 12 Abs. 7 S. 1
    Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG München, 20.07.2000 - 3 Ta 326/00

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - 2 Ta 251/04
    b) Die Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz haben sich seit der Entscheidung der 1. Kammer vom 18.04.1986 (LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 59 Streitwert) auf eine Auslegung dahin gehend verständigt, dass mehrere, in einem Verfahren angegriffene Kündigungen einheitlich mit dem Höchstsatz des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (ehemals: § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG), das heißt mit einem Vierjahresverdienst zu bemessen sind, wenn sie im Wesentlichen auf einem Lebenssachverhalt beruhen (vgl. zuletzt etwa: LAG Rheinland-Pfalz 4 Ta 600/01, n.v.; 2 Ta 619/01, MDR 2001, 1174 f.; ebenso BAG NZA 1985, 296; LAG München NZA-RR 2000, 661; LAG Nürnberg NZA 1992, 617).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.06.2001 - 2 Ta 619/01

    Streitwertberechnung bei objektiver Klagehäufung mehreren Kündigungen;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - 2 Ta 251/04
    b) Die Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz haben sich seit der Entscheidung der 1. Kammer vom 18.04.1986 (LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 59 Streitwert) auf eine Auslegung dahin gehend verständigt, dass mehrere, in einem Verfahren angegriffene Kündigungen einheitlich mit dem Höchstsatz des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (ehemals: § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG), das heißt mit einem Vierjahresverdienst zu bemessen sind, wenn sie im Wesentlichen auf einem Lebenssachverhalt beruhen (vgl. zuletzt etwa: LAG Rheinland-Pfalz 4 Ta 600/01, n.v.; 2 Ta 619/01, MDR 2001, 1174 f.; ebenso BAG NZA 1985, 296; LAG München NZA-RR 2000, 661; LAG Nürnberg NZA 1992, 617).
  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - 2 Ta 251/04
    b) Die Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz haben sich seit der Entscheidung der 1. Kammer vom 18.04.1986 (LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 59 Streitwert) auf eine Auslegung dahin gehend verständigt, dass mehrere, in einem Verfahren angegriffene Kündigungen einheitlich mit dem Höchstsatz des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (ehemals: § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG), das heißt mit einem Vierjahresverdienst zu bemessen sind, wenn sie im Wesentlichen auf einem Lebenssachverhalt beruhen (vgl. zuletzt etwa: LAG Rheinland-Pfalz 4 Ta 600/01, n.v.; 2 Ta 619/01, MDR 2001, 1174 f.; ebenso BAG NZA 1985, 296; LAG München NZA-RR 2000, 661; LAG Nürnberg NZA 1992, 617).
  • LAG Nürnberg, 07.02.1992 - 4 Ta 144/91

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2004 - 2 Ta 251/04
    b) Die Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz haben sich seit der Entscheidung der 1. Kammer vom 18.04.1986 (LAGE § 12 ArbGG 1979 Nr. 59 Streitwert) auf eine Auslegung dahin gehend verständigt, dass mehrere, in einem Verfahren angegriffene Kündigungen einheitlich mit dem Höchstsatz des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (ehemals: § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG), das heißt mit einem Vierjahresverdienst zu bemessen sind, wenn sie im Wesentlichen auf einem Lebenssachverhalt beruhen (vgl. zuletzt etwa: LAG Rheinland-Pfalz 4 Ta 600/01, n.v.; 2 Ta 619/01, MDR 2001, 1174 f.; ebenso BAG NZA 1985, 296; LAG München NZA-RR 2000, 661; LAG Nürnberg NZA 1992, 617).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2009 - 6 Ta 24/09

    Streitwert, Wertfestsetzung, Tarifvertrag, Geltung, Arbeitsvertrag, Inhalt

    Wäre aufgrund einer Änderungskündigung die Änderung des Vertragsinhalts durch den Arbeitgeber Streitgegenstand gewesen, so hätte sich nach überwiegender Ansicht unabhängig von dem Maß, mit dem die Änderungskündigung in die bisherigen Vertragsbedingungen eingreift, eine Höchstbegrenzung aus § 42 GKG schon deshalb ergeben, weil dieser Wert den maximalen Streitwert für das Interesse am Fortbestand eines unveränderten Arbeitsverhältnisses begrenzt (BAG 23.08.1989 - 7 AZR 527/85 (B) - LAG Schleswig-Holstein 25.01.2005 - 2 Ta 251/04 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 10 Ta 286/05

    Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen

    Soweit mehrere Kündigungen in einem Rechtsstreit durch Kündigungsschutzanträge angegriffen werden, so entspricht es der ständigen Rechtssprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland - Pfalz, dass auch in diesen Fällen die in § 42 Abs. 4 GKG (früher § 12 Abs. 7 ArbGG) normierte Höchstgrenze von einem Vierteljahresverdienst grundsätzlich nicht überschritten werden darf (vgl. Beschlüsse vom 21.05.2001, 4 Ta 600/01; vom 13.06.2001, 2 Ta 619/01; vom 01.09.2003, 7 Ta 861/03; vom 12.03.2004, 10 Ta 35/04 und vom 10.12.2004, 2 Ta 251/04).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2005 - 11 Ta 97/05

    Wertfestsetzung: Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen in einem Verfahren

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse vom 21.05.2001 - 4 Ta 600/01 - vom 13.06.2001 - 2 Ta 619/01 - vom 01.09.2003 - 7 Ta 861/03 - vom 12.03.2004 - 10 Ta 35/04 - vom 10.12.2004 - 2 Ta 251/04 - sowie vom 11.01.2005 - 2 Ta 1/05 -), der die Kammer folgt, gilt auch in Fällen wie dem vorliegenden die Höchstgrenze des § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG (früher § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG), da das wirtschaftliche Interesse auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit gerichtet ist, so dass insoweit wirtschaftliche Identität besteht (BAG vom 06.12.1984, NZA 1985, 296).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2005 - 2 Ta 1/05

    Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Die Kammer sieht keinen Anlass, die seit der Entscheidung vom 18.04.1986 (LAGE § 12 ArbGG Streitwert Nr. 59) in einer Vielzahl von Beschlüssen gewachsene Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz allein aufgrund der Überführung der maßgeblichen Bewertungsvorschrift aus § 12 Abs. 7 ArbGG in § 42 Abs. 4 GKG abzuändern (vgl. zur ständigen Rechtsprechung zuletzt etwa: Beschlüsse v. 21.05.2001, 4 Ta 600/01; v. 13.06.2001, 2 Ta 619/01, LAGE § 12 ArbGG Nr. 124 b; v. 01.09.2003, 7 Ta 861/03; v. 12.03.2004, 10 Ta 35/04 und v. 10.12.2004, 2 Ta 251/04).
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